Das geplante Projekt hätte enorme Auswirkungen auf den Schutz der Zürichsee-Landschaft gehabt, das Verwaltungsgericht spricht beim Zürichsee von einem «den Kanton Zürich prägenden und identitätsstiftenden Landschaftselement». Das Projekt hätte deshalb unbedingt im kantonalen Richtplan verankert werden müssen, um die kantonalen Vorgaben zu erfüllen. Im Übrigen komme dem Interesse der ZKB «lediglich ein geringes Gewicht» zu, urteilt das Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht anerkennt auch, dass es sich bei diesem Vorhaben um ein äusserst publikumsintensives Vorhaben handle, das einen erheblichen Mehrverkehr generiert. In der Einschätzung des VCS liegen die beiden Stationen der Seilbahn auch an Orten, die für Zürcher Verhältnisse schlecht durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind. Gerade für eine umweltgerechte Abwicklung des Verkehrs von und zu diesen Stationen wäre eine verkehrsplanerische Einbettung in das bestehende gute Netz des öffentlichen Verkehrs, des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV), aber zwingend nötig gewesen. Das war bei diesem Projekt offensichtlich nicht gegeben.
Die Zürcher Kantonalbank hat am 22. Februar 2022 bekannt gegeben, dass sie auf einen Weiterzung ans Bundesgericht verzichten werde. Damit ist das Zürich Seebecken definitiv vor diesem grossen Eingriff geschützt.