Velorouten müssen durchgängig sein, damit sie sicher und attraktiv sind: das Beispiel Zürich

Protest beim Umbau Albisriederplatz 2015

Badenerstrasse bald mit Velostreifen

Im regionalen Richtplan ist vom Zürcher Regierungsrat festgesetzt worden, dass es von Altstetten bis zum Stauffacher - der Badenerstrasse entlang – eine Velohauptroute geben soll. Während diese Veloroute von Altstetten bis zum Albisriederplatz schon lange realisiert ist, fehlt das Teilstück vom Albisriederplatz bis zum Lochergut. Di STadt Zürich wollte bei einem Teilstück darauf verzichten, die Veloroute fertig zu bauen. Das Verwaltungsgericht hat 2022 festgestellt, dass es nicht angeht, eine Strasse komplett umzubauen, aber den behördenverbindlichen Richtplaneintrag einfach zu ignorieren. Deshalb wird nun das fehlende Teilstück zwischen Albisriederplatz und der Friedaustrasse ebenfalls realisiert. Die Bauarbeiten beginnen in Kürze.

Die Stadt Zürich hat 2015 schon den Albisriederplatz ohne Veloinfrastruktur umgebaut, was schon damals zu heftigen Protesten geführt hatte, aber rechtlich nicht angegangen werden konnte. 2019 wollte die Stadt dann auf dem anschliessenden Teilstück Richtung Stadtzentrum ebenfalls auf einen Velostreifen verzichten. Begründung: Weil man die Tramgleise 2015 nicht vorausschauend verlegt hatte, hätten die Tramweichen beim neuen Strassenprojekt  wieder herausgerissen und leicht versetzt wieder eingebaut werden müssen.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil 2022 dann aber festgestellt, dass dem Richtplan als langfristigem Planungsinstrument eine hohe Bedeutung zukomme. Es gebe für die Stadt deshalb keinen Raum,  die hierarchisch übergeordnete Planung – immerhin ein Auftrag des Regierungsrates - zu ignorieren und der Durchgängigkeit der regionalen Veloroute keine Priorität einzuräumen. Im Übrigen sei der Verzicht auf einen Radstreifen auf einer Länge von mehr als 60 Metern eben keine bloss untergeordnete Abweichung vom Richtplan, weil der Richtplan eben zusammenhängende und durchgängig eigentrassierte Veloroute fordere. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit einmal mehr, dass ein Veloroutennetz eben nur so stark ist, wie seine schwächsten Teile.

Der VCS Zürich ist froh, dass das Verwaltungsgericht die Bedeutung von durchgängigen sicheren und lückenlosen Velorouten einmal mehr erkannt hat und rechtlich klar zum Ausdruck gebracht hat und die Stadt Zürich nun dieses Teilstück endlich realisiert. Damit hat dieser Entscheid eine Bedeutung, der weit über das konkrete Projekt hinausgeht. Die Stadt ist einmal mehr aufgerufen, behördenverbindliche Richtplaneinträge umzusetzen, sei das jetzt im Velobereich oder auch bei der Grünraumplanung. Das entspricht auch dem Willen der politischen Mehrheiten in dieser Stadt, die «Mehr Velo – Mehr Grün» politisch wollen. Das ist ein deutliches Zeichen an die Planung der Stadt Zürich aber auch an Dritte.

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print