Mangelhafte Veloplanung in Winterthur: das Beispiel Schlosshofstrasse

Die Planung von durchgehend sicheren Routen für Fussgänger:innen und Velofahrende ist für den VCS sehr wichtig. Deshalb hat er in Winterthur bei einem Projekt an der Schlosshofstrasse interveniert und vom Baurekursgericht auch Recht erhalten.

Entlang der Schlosshofstrasse, einer vielbefahrenen Veloroute von Töss Richtung Stadtzentrum, besteht laut der Analyse der Verkehrsplaner eine Schwachstelle für den Fussverkehr. Diese sollte durch den Bau eines zwei Meter breiten Trottoirs behoben werden. Bei der Strasse handelt es sich um eine im Richtplan eingetragene Velohauptroute von regionaler Bedeutung. Trotz dieser klaren Ausgangslage wollten die Winterthurer Behörden auf der nur sieben Meter breiten Strasse nebst dem neuen Trottoir auch die bestehenden Parkfelder belassen. Dies hätte die Fahrbahn auf eine für das Kreuzen von Velo und Auto unsichere Breite von nur drei Meterm reduziert. Der VCS hat zusammen mit Pro Velo das Projekt bekämpft und nun vom Zürcher Baurekursgericht Recht bekommen. Gemäss dem von der Stadt anfangs Jahr akzeptierten Urteil erfüllt das Projekt die Anforderungen an eine Velohauptverbindung nicht. Das Gericht beurteilt die Nachteile, welche die geplanten Parkfelder für die Verkehrssicherheit haben als erheblich. Die Stadt ist nun aufgefordert das Strassenprojekt ohne Parkplätze neu zu planen.

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print