Lärmschutz: Zürcher Stadtrat muss jetzt wirksame Massnahmen ergreifen

Schon seit über 30 Jahren verlangt das Bundesrecht, dass AnwohnerInnen wirksam vor Strassenlärm geschützt werden müssen. Das Baurekursgericht hat nun in einem wegweisenden Entscheid zu den Zürcher Stadtkreisen 1, 4 und 5 klar gemacht, dass es den ungenügende Lärmschutz des Zürcher Stadtrates nicht akzeptieren wird. Das Baurekursgericht hat den Rekurs des VCS Zürich deshalb vollumfänglich gutgeheissen. Nun ist der Stadtrat gefordert, in der ganzen Stadt den Strassenlärm grundsätzlich und wirksam anzugehen.

Schon viele Jahre ist die Frage des Strassenlärms schweizweit, aber auch in der Stadt Zürich, gravie­rend vernachlässigt worden. Die Stadt Zürich ist dabei von dieser Frage am stärksten betroffen. Rund 140’000 Personen, also ein Drittel der gesamten Bevölkerung, leben an Strassen, wo die Lärmbelas­tung die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung überschreitet. Wenn dann in einer stadt­weiten Überprüfung lediglich 25’000 von insgesamt 140’000 lärmbetroffenen Personen eine Mass­nahme zum Schutz vor Lärm erhalten, die das Bundesrecht vorgibt, dann hat der Stadtrat die Bundes­vorgaben nicht rechtsgenügend umgesetzt – also einen schlechten Job gemacht. Zumal das Bundes­gericht schweizweit in insgesamt vier Entscheiden, zuletzt in einem Entscheid in der Stadt Zürich, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass der Lärmschutz eine hohe Priorität geniessen müsste.

Angesichts dieser klaren Ausgangslage ist es bemerkenswert, dass ein Umweltverband wie der VCS Zürich einen wirksamen Lärmschutz für die Bevölkerung gegen die Politik des Zürcher Stadtrats in einem Gerichtsverfahren einfordern muss. Bis anhin hat der Stadtrat leider nur allzu oft davon geredet, dass ihm der Lärmschutz wichtig sei, bei den konkreten Entscheiden hat er die betroffene Bevölkerung aber häufig im Stich gelassen. Umso nötiger war es nun, dass das Baurekursgericht den Rekurs des VCS Zürich vollumfänglich gutgeheissen hat.

Dieser Entscheid muss aber auch Auswirkungen auf die gesamte Stadt haben. Der VCS hat in zahl­reichen anderen Verfahren den mangelhaften Vollzug des Lärmschutzes vorgebracht. Es ist nach dem heutigen Entscheid klar, dass der Stadtrat einen wirksamen Lärmschutz, der ihm in diesem Verfahren gerichtlich verordnet worden ist, auch in den anderen Stadtkreisen umsetzen muss.

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