Schon viele Jahre ist die Frage des Strassenlärms schweizweit, aber auch in der Stadt Zürich, gravierend vernachlässigt worden. Die Stadt Zürich ist dabei von dieser Frage am stärksten betroffen. Rund 140’000 Personen, also ein Drittel der gesamten Bevölkerung, leben an Strassen, wo die Lärmbelastung die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung überschreitet. Wenn dann in einer stadtweiten Überprüfung lediglich 25’000 von insgesamt 140’000 lärmbetroffenen Personen eine Massnahme zum Schutz vor Lärm erhalten, die das Bundesrecht vorgibt, dann hat der Stadtrat die Bundesvorgaben nicht rechtsgenügend umgesetzt – also einen schlechten Job gemacht. Zumal das Bundesgericht schweizweit in insgesamt vier Entscheiden, zuletzt in einem Entscheid in der Stadt Zürich, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass der Lärmschutz eine hohe Priorität geniessen müsste.
Angesichts dieser klaren Ausgangslage ist es bemerkenswert, dass ein Umweltverband wie der VCS Zürich einen wirksamen Lärmschutz für die Bevölkerung gegen die Politik des Zürcher Stadtrats in einem Gerichtsverfahren einfordern muss. Bis anhin hat der Stadtrat leider nur allzu oft davon geredet, dass ihm der Lärmschutz wichtig sei, bei den konkreten Entscheiden hat er die betroffene Bevölkerung aber häufig im Stich gelassen. Umso nötiger war es nun, dass das Baurekursgericht den Rekurs des VCS Zürich vollumfänglich gutgeheissen hat.
Dieser Entscheid muss aber auch Auswirkungen auf die gesamte Stadt haben. Der VCS hat in zahlreichen anderen Verfahren den mangelhaften Vollzug des Lärmschutzes vorgebracht. Es ist nach dem heutigen Entscheid klar, dass der Stadtrat einen wirksamen Lärmschutz, der ihm in diesem Verfahren gerichtlich verordnet worden ist, auch in den anderen Stadtkreisen umsetzen muss.