Lärmschutz, Tempo 30

Lärmschutz: Winterthur macht vorwärts – Zürich schläft

Für einmal ist Winterthur der Stadt Zürich um Längen voraus. Zürich bearbeitet zwar seit rund 10 Jahren das Thema Lärmschutz. Aber ausser vielen Studien, die den Strassenverkehrslärm mehr verwalten, als ihn zu reduzieren, hat daraus relativ wenig resultiert. Anders Winterthur: Dort hat man ganz offenbar die Zeichen der Zeit erkannt. Der VCS hatte mit einer Einsprache gegen eine mangelhafte Lärmsanierung auf Quartierstrassen das Thema lanciert. Der Stadtrat hat in Gutheissung der Einsprache fünf von sechs thematisierten Strassen mit Tempo 30 verkehrsberuhigt und lärmsaniert. Nun geht Winterthur einen Schritt weiter und nimmt sich der überkommunalen Strassen an.

Weil die Lärmschutzthematik wie die Verkehrsberuhigung auch in den nächsten Jahren die Verkehrspolitik prägen werden, hat Winterthur ein Zielbild für ein neues Temporegime veröffentlicht. Kurzfristig, also bis 2025, sollen die überkommunalen Strassen rund um den historischen Altstadtkern mit einer Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 aufgewertet werden. Bis 2040 wird Winterthur beinahe alle überkommunalen Strassen mit Tempo 30 beruhigen.

Bemerkenswert, wie Winterthur die möglichen Zeitverluste des öffentlichen Verkehrs thematisiert: «Wichtiger für den öffentlichen Verkehr sind die beste-henden Verlustzeiten an Knoten. Diese übertreffen voraussichtlich allfällige Fahrzeitverluste für den öV durch Tempo 30 und haben das grösste Beschleunigungspotential. Für Fahrgäste sind dagegen geringe Zeitverluste, wie sie bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 entstehen, kaum relevant.»

In Zürich hingegen werden, oft nur behauptete, Zeitverluste des öffentlichen Verkehr alsArgument gegen einen wirksamen Lärmschutz verwendet. So wurde Tempo 30 in den letzten 10 Jahren nur gerade dort verfügt, wo beinahe niemand wohnt. Und so haben auch nur die wenigsten der total 140'000 Lärmbetroffenen einen Lärmschutz erhalten, der ihnen nach Bundesrecht zusteht – nämlich mit einer Massnahme an der Quelle (Tempo 30 oder lärmarme Beläge). Zürich behilft sich meist mit so genannten Papiersanierungen und gewährt dem Strassenhalter, also sich meist sich selber, grosszügig so genannte Erleichterungsmassnahmen. Dagegen wehrt sich der VCS vehement auf dem rechtlichen Weg zugunsten der lärmgeplagten AnwohnerInnen.

Zur Medienmitteilung der Stadt Winterthur

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