Hagenholzstrasse: Stadtrat blockiert Lärmschutz

In der Stadt Zürich ist die Bevölkerung übermässig stark vom Strassenlärm betroffen. 140’000 Personen wohnen an Strassen, an denen die Lärmgrenzwerte überschritten sind.

Obwohl eine gesetz-liche Verpflichtung zu einer Lärmsanierung mit Massnahmen an der Quelle, konkret Temporeduktionen, besteht, verweigert der Stadtrat von Zürich bei über 80% der Betroffenen diese Massnahmen. Das neueste Beispiel, wie der Stadtrat den Rechtsanspruch der Bevölkerung auf einen genügenden Lärmschutz blockiert, ist die Hagenholzstrasse, wo an einem kurzen Strassenabschnitt 500 Personen direkt betroffen sind.

In der Schweiz sind die Behörden verpflichtet, die Bevölkerung vor übermässigem Lärm zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Bundesrat in der Lärmschutzverordnung in erster Linie Mass-nahmen an der Quelle vor. Weil der Verkehr nicht einfach zum Verschwinden gebracht werden kann, kommen dafür meist nur Temporeduktionen in Frage. Die Stadt Zürich verfügt allerdings nur an den wenigsten Orten Temporeduktionen wie Tempo 30. Besonders ärgerlich ist das an dicht bewohnten Strassen. Ein weiteres Beispiel dieser Untätigkeit ist die Hagenholzstrasse.

Die Hagenholzstrasse war bis vor wenigen Jahren eine Strasse in einem Gewerbegebiet. Dement-sprechend überdimensioniert ist sie gestaltet. Mittlerweile stehen aber südlich der Strasse grosse Wohnbauten, u.a. auch die autofreie Wohnsiedlung auf dem Hunziker-Areal. Obwohl die Lärmgrenz-werte klar überschritten sind, weigert sich die Stadt Zürich Tempo 30 einzuführen. Der Stadtrat hat deshalb eine Einsprache des VCS Zürich für eine bundesrechtskonforme Lärmsanierung in diesem Wohngebiet abgewiesen. Obwohl die Hagenholzstrasse gerade in diesem Bereich Quartierzentrumscharakter hat und viele Schulwege darüber hinweg führen.

Geltend gemacht wird vom Stadtrat, dass der Bus bei Einführung von Tempo 30 einen Zeitverlust von 30 Sekunden in den Hauptverkehrszeiten haben werde und nicht absehbar sei, wie dieser Zeitverlust kompensiert werden könne. Wie dort aber ein Bus, gerade in der Hauptverkehrszeit, also morgens zwischen 7 und 10 Uhr, wenn die Kinder auf dem Schulweg sind oder Pendler zur Bushaltestelle gelangen wollen, schneller als 30 Stundenkilometer fahren soll, ist nicht nachvollziehbar. Auf diesem rund 370 kurzen Streckenabschnitt befinden sich heute schon 5 Zebrastreifen, ein weiterer ist geplant. Ebenfalls befindet sich auf diesem Abschnitt eine Bushaltestelle.

Der Bus hat allerdings noch ein anderes Problem. Oft steht er im Stau, so dass die Stadt selber über eine separate Busspur nachdenkt. So könnten die Zeitverluste, die wegen Tempo 30 allenfalls entstünden, problemlos kompensiert werden.

Da der VCS Zürich für einen menschen- und umweltgerechten Verkehr einsteht und dabei auch anwaltschaftlich die Interessen seiner Mitglieder vertritt, lässt er nun die Frage des ungenügenden Lärmschutzes gerichtlich überprüfen.

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