Ein Monitoring reicht nicht - nötig ist ein wirksamer Schutz vor Strassenlärm

Stadt und Kanton Zürich haben offenbar gemerkt, dass sie einen gewaltigen Nachholbedarf beim Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm haben. Seit über dreissig Jahren gibt es die Verpflichtung, die Bevölkerung wirksam und mit Massnahmen an der Quelle vor Lärm zu schützen. Passiert ist bis heute viel zu wenig.

Schon viele Jahre ist die Frage des Strassenlärms gravierend vernachlässigt worden. Das Bundesrecht sieht vor, dass die Bevölkerung ein Anrecht hat, vor schädlichen und lästigen Emissionen geschützt zu werden, auch beim Lärm. Das bedeutet, dass entweder lärmarme Strassenbeläge eingebaut werden müssen, was sehr teuer ist, oder Geschwindigkeitsreduktionen eingeführt werden müssen, was in der Regel schnell wirkt und erst noch kostengünstig ist. In vielen Fällen müssten sogar beide Massnahmen kombiniert eingesetzt werden, um rechtsgenügend den Lärm zu reduzieren.

In der vom Strassenlärm besonders betroffenen Stadt Zürich – ein Drittel der Bevölkerung lebt mit Lärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten – hat der Stadtrat von Zürich in der Vergangenheit Temporeduktionen nur unzureichend umgesetzt, so dass  aktuell von den 140’000 lärmbetroffenen Personen in der Stadt Zürich nur gerade 25’000 mit einer Massnahme an der Quelle vor Strassenlärm geschützt werden.

Vier Entscheide des Bundesgerichts haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Verweigerung eines wirksamen Lärmschutzes aber nicht mehr länger akzeptabel ist. Das Bundesgericht vertritt nämlich die Ansicht, dass nur im äussersten Notfall, als “ultima ratio”, ein Verzicht auf einen Lärmschutz mit einer Massnahme an der Quelle zulässig ist. Der VCS Zürich hat deshalb Rechtsmittel erriffen, um die Interessen der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner durchzusetzen. Viele dieser Verfahren sind noch hängig.

Offenbar haben nun Stadt und Kanton Zürich gemerkt, dass sie in der Vergangenheit den Lärmschutz der Bevölkerung zu wenig gewichtet haben. Sie haben deshalb ein gemeinsames Monitoring vereinbart, mit dem die Wirkung von Tempo 30 vertieft untersucht werden soll. Zwar ist ein solches Monitoring eigentlich unnötig, denn es gibt genügend Studien, die die Wirksamkeit von Tempo 30 nachweisen. Wenn allerdings ein Monitoring dazu führt, dass Stadt und Kanton Zürich sich dazu aufraffen können, endlich einen wirksamen Lärmschutz zu realisieren, dann ist ein solches Vorgehen zu begrüssen. Wenn die Politik aber nicht in der Lage ist, den Lärmschutz zu garantieren, müssen notfalls die Gerichte den Schutz der Bevölkerung durchsetzen.

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