Bundesgericht schützt Tempo 30

Das Bundesgericht hat seine in den letzten Jahren entwickelte Praxis bei einem Entscheid in der Stadt Zürich erneut bestätigt.

Wenn Behörden 30 Jahre nach Erlass der Lärmschutzverordnung durch den Bundesrat den Lärmschutz entlang von Strassen endlich umsetzen, werden sie vom Bundesgericht in dieser Absicht unterstützt. Das ist für Zürich von grosser Bedeutung, weil die Zürcher Bevölkerung vom Strassenlärm besonders betroffen ist. Rund 140'000 Personen wohnen an Strassen, an denen die Immissions- oder sogar die Alarmgrenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten sind.

Das Bundesgericht hat nun die Anordnung des Sicherheitsvorstehers für Tempo 30 im Kreis 2 - auch an überkommunalen Strassen - sowie für verschiedene kommunale Strassen im Rest der Stadt gutgeheissen. Damit ist höchstrichterlich abgesegnet, dass das Vorgehen des Sicherheitsvorstehers nicht zu beanstanden ist. Die Gutachten sind korrekt und für die Anordnung von Tempo 30 ist es vertretbar, dass auf Lärmberechnungen und nicht auf Lärmmessungen abgestellt wird.

Der VCS Zürich ist sehr erfreut über diesen Entscheid, insbesondere deshalb, weil ein grosser Teil der Lärmschutzmassnahmen mit Geschwindigkeitsreduktionen im Kreis 2 auf einer Einsprache des VCS Zürich aus dem Jahr 2011 beruhen. Nur dank dieser Einsprache sah sich der Stadtrat gezwungen, an der Butzenstrasse, rund um das Morgental, beim Bahnhof Enge oder an der Stockerstrasse Tempo 30 vorzusehen. Am General-Guisan-Quai und an der Seestrasse wurde Tempo 50 verfügt (nicht mehr Bestandteil des Bundesgerichtsentscheids). Auch diese lange Verfahrensdauer zeigt, dass es viel Geduld braucht, bis Lärmsanierungen tatsächlich realisiert werden.

Jetzt ist der Stadtrat gefordert

Auf dieser gesicherten Basis gilt es nun aber weiter zu arbeiten. Ein Überblick über die bisher geplante Lärmsanierung zeigt, dass - wenn es nach dem Willen des Stadtrates geht - , von den 140'000 Lärmbetroffenen lediglich 25'000 eine ausreichende Lärmsanierung erhalten. Die nun mit dem Bundesgerichtsentscheid rechtskräftig gewordenen Tempo 30-Strecken zeigen auch warum: An der Künstlergasse, dem Bleicherweg oder der Waisenhausstrasse wohnt niemand. An vielen weiteren Strassen wie an der Zypressenstrasse, dem Hirschengraben oder der Löwenstrasse wohnen nur sehr wenige lärmbetroffene Personen.

Von daher muss der Stadtrat sich nun um diejenigen Strassenstücke kümmern, an denen auf wenigen Metern sehr viele Personen leben und lärmbetroffen sind. Wir erwarten deshalb, dass der Stadtrat die Einsprachen des VCS Zürich an der Mutschellen-, Rieter- und Waffenplatzstrasse oder der Uetlibergstrasse gutheisst. Am einen Strassenzug leben rund 3 000, am anderen auf lediglich 300 m Strassenlänge 700 Lärmbetroffene.

Höchste Zeit also, dass der Stadtrat die Interessen seiner Wohnbevölkerung nach Lärmschutz höher gewichtet, als die Interessen der durchfahrenden Automobilisten.

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