Klimaschutzartikel in der Verfassung des Kantons Zürich
Im Kanton Zürich sollen mit einem neuen Klimaschutzartikel der Kanton und die Gemeinden dazu gebracht werden, den Klimawandel und dessen Auswirkungen zu begrenzen. Dabei richtet sich der Kanton Zürich an den Vorgaben des Bundes und den verbindlichen internationalen Abkommen aus. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren.
In der Siedlungsentwicklung, bei den Gebäuden, beim Verkehr, bei der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Industrie und im Gewerbe sind weitere Massnahmen nötig, um das grosse Ziel zu erreichen.
Die Entwicklung und Anwendung von Technologie, Materialien und Prozessen sollen dabei auch finanziell gefördert werden können.
Netto Null CO2 bis 2040 in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich will den Ausstieg aus der fossilen Wirtschaft mit einem konkreten Datum schaffen. Netto-Null bis 2040 wird in der Gemeindeordnung, also der städtischen Verfassung, festgeschrieben.
Im Verkehrsbereich hat die Stadt ihr Klimaziel schon in der Abstimmung zum kommunalen Verkehrsplan festgelegt. Mit der Abstimmung über den kommunalen Richtplan Verkehr wurde das Klimaziel bis 2030 verankert.
Mehr Informationen: netto-null-zueri.ch/