99 Einsprechende fordern wirksamen Lärmschutz in Winterthur

Seit dem 31. März 2018 müsste in der ganzen Schweiz der Schutz der Bevölkerung vor störendem und krank machendem Strassenlärm auf kantonalen und kommunalen Strassen garantiert sein. Leider ist dies bis heute nicht der Fall.

Der VCS, Verkehrs-Club der Schweiz, hat deshalb das Lärmsanierungsprojekt für die kommunalen Strassen in Winterthur genauer angeschaut. Fazit: An zusätzlichen sechs Strassenabschnitten scheint ein substantieller Lärmschutz mit einer Massnahme an der Quelle, also konkret mit Tempo 30, nicht nur sinnvoll, sondern auch verhältnismässig.

Die Stadt Winterthur hat zwar erst nach Ablauf der Sanierungsfrist am 31. März 2018, aber immerhin in einem koordinierten Verfahren, alle kommunalen Strassen in Winterthur auf den Lärmschutz hin überprüft. Auf einigen Strassenstücken hat der Stadtrat denn auch schon von sich aus Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme verfügt, so zum Beispiel am Oberen Deutweg. Diese Anordnung unterstützt der VCS Zürich ausdrücklich.

Der VCS hat aber alle Strassenstücke, an denen ein Pseudolärmschutz mit Lärmschutzfenstern vorgesehen war, noch einmal genauer auf ihr Potential für eine Massnahme an der Quelle überprüft. Das Bundesgericht fordert nämlich, dass so genannte «Erleichterungen» für den Strassenhalter nur als «ultima ratio» eingesetzt werden dürfen, wenn wirklich alle anderen Massnahmen ausgeschöpft sind. Erleichterungen bestehen darin, dass die Hauseigentümer, zum grossen Teil auf eigene Kosten, Lärmschutzfenster einbauen sollen. Diese Massnahme gilt aber explizit nicht als eigentliche Lärmsanierung.

An zusätzlichen sechs Strassen Tempo 30 sinnvoll und verhältnismässig

An zusätzlichen 6 Strassenabschnitten ist der VCS nun der Meinung, dass Tempo 30 als Lärmschutz-massnahme sinnvoll und verhältnismässig ist. Es sind dies die Haldenstrasse, die Rychenbergstrasse, die Kanzleistrasse, die Untere Briggerstrasse, die Untere Vogelsangstrasse und die Wülflingerstrasse im Zentrum von Wülflingen.

Der VCS hat deshalb mit 98 Anwohnenden der betroffenen Strassenabschnitte eine Einsprache erhoben. Ziel ist es, dass der Winterthurer Stadtrat diese Streckenabschnitte noch einmal überprüft und dabei die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts, aber auch die neuesten fachlichen Erkenntnisse berücksichtigt. Der VCS ist optimistisch, dass diese Überprüfung dazu führen wird, dass sich auf diesen Streckenabschnitten ein wirksamer Lärmschutz, wie ihn das Bundesrecht zum Schutz der Bevölkerung vorsieht, mit Tempo 30 eingeführt werden wird.

Zum aktuellen Dossier Strassenlärmsanierung

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print