Schlechte Nachrichten für die rund 330'000 von übermässigem Strassenlärm betroffenen Personen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich leben rund 330'000 Personen, die übermässig vom Strassenlärm betroffen sind – davon alleine 180'000 Personen ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur. Die Unterstützung der Mobilitäts-Initiative durch den Regierungsrat ist ein Affront gegen die lärmbetroffene Bevölkerung. Unter Fachleuten ist klar, dass Tempo 30 auch an Hauptstrassen geeignet ist, einen wichtigen Beitrag gegen die gesundheitlichen Auswirkungen von Strassenlärm darstellt.

Der Kanton Zürich wird immer dichter überbaut. Dabei werden in vielen Städten und Dörfern im Sinne einer raumplanerisch erwünschten Innverdichtung viele neue Wohnbauten auch entlang von stark befahrenen Strassen erstellt. So führen viele stark befahrene Strassen eben durch eigentliche Wohngebiete an denen vier-, fünf- oder sechsstöckige Wohngebäude liegen. Nur deshalb kommt auch die hohe Anzahl von Lärmbetroffenen zustande. Wohnbauten entlang von stark befahrenen Strassen bedeuten aber viele Querungsbedürfnisse für alle Personen auf ihren täglichen Wegen, gerade auch für ältere Menschen oder Schulkinder auf ihren Schulwegen.

Übermässiger Strassenlärm bedeutet aber auch hohe volkswirtschaftliche Kosten. Schweizweit wird mit rund 2.8 Milliarden Franken Belastungen aus der übermässigen Belärmung gerechnet,  der überwiegende Teil entsteht durch den Strassenlärm. Diese externen Kosten  tragen nicht die Verursacher, sondern die Allgemeinheit. So macht Lärm macht krank und führt vermehrt zu Herzkrankheiten, Belästigungen und Herzkrankheiten – Kosten, die die Allgemeinheit mit höheren Krankenkassenprämien ausgleicht. Im verkehrsreichen Kanton Zürich rechnet die kantonale Fachstelle Lärmschutz alleine mit 400 Millionen Franken, die durch den Strassenverkehr verursacht werden.

Deshalb muss es das Ziel sein, die Lärmbelastung auch an Strassen zu reduzieren und die Verkehrs­sicherheit dort zu verbessern, wo viele Personen betroffen sind. Einer Anordnung von Lärmschutz­massnahmen mit Temporeduktionen geht heute schon eine Einzelfallbetrachtung voran, in der abgeklärt wird, ob eine Temporeduktion sinnvoll und verhältnismässig ist.

Mit dem heutigen Beschluss verabschiedet sich der Regierungsrat von dieser Einzelfallbetrachtung. Es wird einseitig die Durchfahrtsfunktion priorisiert. Dies zulasten der lärmbetroffenen Bevölkerung, aber auch der Lebensqualität und Verkehrssicherheit entlang von dich bebauten Ortsdurchfahrten.

 

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