Eigentlich ist der Fall klar: Wenn rund ein Fünftel der Bevölkerung im Kanton Zürich übermässig vom Strasselärm betroffen ist, müsste das kantonale Tiefbauamt alles unternehmen, um diesen Missstand endlich zu beheben. Denn betroffen sind auch viele Personen ausserhalb der grossen Städte, für die das kantonale Tiefbauamt zuständig ist. Anlass dazu wären jeweils wesentliche Änderungen und Umbauten von Strassen, die das Tiefbauamt verpflichten, den Lärmschutz vertieft abzuklären und die es ermöglichen, mit Massnahmen an der Quelle (z.B. Temporeduktionen oder dem Einbau von lärmarmen Belägen) den Lärmschutz zu garantieren.
In Riedikon, einem Weiler südlich von Uster, wird die zentrale Durchgangsstrasse, die von rund 20’000 Autos täglich befahren wird, wesentlich umgebaut. Beinahe alle der ca. 770 EinwohnerInnen und Einwohner sind von dieser grossen Verkehrsmenge stark beeinträchtigt. Geplant ist, den Oberbau beinahe komplett zu erneuern, die Bushaltestellen und Zebrastreifen zu verlegen und die Strasse noch einmal zu verbreitern, damit der Verkehr noch besser fliesst. Trotz dieses massiven Umbaus sieht das kantonale Tiefbauamt weder eine Veranlassung, für mehr Lärmschutz zu sorgen, noch überhaupt die Stassenlärmfrage vertieft abzuklären. Das ist nicht akzeptabel.
Aus diesen Gründen hat der VCS Zürich zusammen mit 140 direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern in Riedikon eine Einsprache gegen die Verweigerung der bundesrechtlich vorgeschriebenen Lärmsanierung eingereicht. Die grosse Zahl der EinsprecherInnen zeigt, dass die ungelöste Lärmfrage in Riedikon in wichtiges Thema ist.
Zu hoffen ist nun, dass der neu gewählte Baudirektor, Martin Neukom, den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm höher gewichtet, als das in der Vergangenheit geschehen ist