Zürich: Endlich ein wirksamer Lärmschutz für die Bevölkerung

Lange, viel zu lange hat es gedauert, bis sich der Züricher Stadtrat dazu aufgerafft hat, endlich einen Grundsatzentscheid zu fällen, wie mit dem übermässigen Strassenlärm entlang der Zürcher Strassen umzugehen ist. Seit rund 10 Jahren schob der Stadtrat den Entscheid dazu auf. Nun hat er entschieden, das ist sehr erfreulich. Aber die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich nun und es bleiben noch Fragen offen

Viele Jahre wurde die Stadtzürcher Bevölkerung damit vertröstet, dass der Stadtrat das eklatante Strassenlärmproblem sehr Ernst nähme. Faktisch hat der Stadtrat aber Lärmschutz lediglich in äusserst homöpathischen Dosen verordnet. Angeordnet wurde der seit 1985 bundesrechtlich vorgeschriebene Lärmschutz, der dem Schutz der Wohnbevölkerung vor übermässigem Strassenlärm dienen sollte, lediglich an wenigen Strassen und erst noch dort, wo beinahe niemand wohnt. So erstaunt es nicht, dass von den 140’000 von übermässigem Lärm betroffenen Personen, lediglich rund 35’000 Personen einen bundesrechtskonformen Lärmschutz mit Massnahmen an der Quelle, also Tempo 30 oder lärmarme Beläge, erhalten haben.

Wohl noch selten haben behördlich verabreichte Beruhigungspillen und die faktische Untätigkeit so weit auseinandergeklafft, wie in der Frage des Schutzes der Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm.

Stellvertretend war der VCS Zürich somit gezwungen, den Lärmschutz der übermässig belärmten Stadtbevölkerung einzufordern. Mit vielen Einsprachen und Rekursen hat der VCS damit ein Umdenken erzwungen. Denn die Gerichtsentscheide im Bereich Lärm sind mittlerweile so klar, dass ein Weiterfahren im Nichtstun dazu geführt hätte, dass beinahe keine grösseren Strassen mehr hätten saniert werden können.

Durch das Nichtstun wurde auch die private Bautätigkeit massiv behindert. Wie Projekte an der Bederstrasse, der Winterthurerstrasse, beim Brunaupark oder an der Rotbuchstrasse zeigen, akzeptieren die Gerichte es schlicht und einfach nicht mehr, wenn an übermässig belärmten Strassen hätte gebaut werden sollen.

Mit dem heute kommunizierten Entscheid, den Lärmschutz mit einer weitgehenden Einführung von Tempo 30 zu verbessern, hat der Stadtrat einen grossen Schritt getan. Wie die lange Entscheidungszeit zeigt, ist dem Stadtrat der Entscheid nicht leichtgefallen. Er hat damit aber endlich ein klares Zwischenziel kommuniziert. Das ist sehr erfreulich.

Mit dem bisherigen Beharren darauf, dass man Lärmschutz schlicht und einfach ignorieren könne, hat der Stadtrat nicht nur der lärmgeplagten Bevölkerung geschadet, sondern allem dem öffentlichen Verkehr und seinen BenutzerInnen einen Bärendienst erwiesen. Man hätte schon seit langem Konzepte entwickeln müssen, wie Tempo 30 umgesetzt werden kann, ohne dass es zu Verlustzeiten für den öffentlichen Verkehr kommt (Optimierung von Lichtsignalanlagen, mehr separate öV-Trassen, Fahrbahnhaltestellen oder ähnliches, damit der Autoverkehr nicht Kreuzungen überstaut und den öffentlichen Verkehr behindert). Und man hätte sich schon vor mit dem ZVV über Modalitäten zu einigen müssen, sollte es doch einmal zu höheren Kosten kommen. Nun braucht es kurzfristig einen grossen Effort, um den öffentlichen Verkehr lärmschutztauglich zu machen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass aktuell vor allem der Autoverkehr zu hohen Zusatzkosten führt. 21 Tram, 15 Trolleybuss und 14 Dieselbusse im Gesamtwert von 128 Millionen Franken verkehren auf dem Stadtzürcher öV-Netz, weil es nicht gelungen ist, die Behinderungen durch den MIV zu verhindern. Die jährlichen Betriebskosten, die wegen der miV-Behinderungen nötig sind, belaufen sich auf 21.5 Millionen Franken.

Auch wenn heute noch nicht klar ist, welche Strassen nun zuerst vor übermässigem Lärm geschützt werden sollen, gilt für den VCS, dass die Priorität auf den dichtesten bewohnten  und am meisten belasteteten Strassen liegen müsste. Der VCS wird sich nach diesem Grundsatzentscheid deshalb auch weiterhin sehr intensiv um die Umsetzung eines wirksamen Lärmschutzes kümmern.

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