23.07.2010

Wetzikon: Koexistenz setzt Tempo 30 voraus

Projekt Zentrum Oberwetzikon ist verbesserungswürdig 

 

Erfreulich war sie, die Botschaft, die Gemeinderat und Stadtplaner an der Veranstaltung vom 14. Juni zur Aufwertung des Zentrums Oberwetzikon verkündeten. Mit einfachen Massnahmen soll die Koexistenz aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglicht werden. Leider stellte sich bei den Mitgliedern der VCS-Ortsgruppe Ernüchterung ein, als sie die Pläne genauer studierten. 

Gefährdete Velos 

Fürs Velo würde es in Oberwetzikon noch gefährlicher als heute. Auf kurze Strecken mit Radstreifen folgen Verengungen der Strasse durch Fussgängerstreifen mit Mittelinseln, sodass Velos im ganzen Zentrum kaum überholt werden können. Dies fördert eher Aggressivität als friedliches Miteinander. In den an der Veranstaltung erwähnten Mustergemeinden Köniz und Wabern stehen durchgehende Radstreifen zur Verfügung. Auch in Wetzikon wäre ausreichend Raum dafür vorhanden. 

Kritisch beurteilt die VCS-Ortsgruppe die Fahrbahnhalte der Busse an der stark frequentierten Haltestelle in Oberwetzikon. Mit dem korrekt platzierten Fussgängerstreifen hinter den wartenden Bussen sollte die für die Weiterfahrt erwünschte Lücke sichergestellt sein. Die vorgesehenen Fahrbahnhalte veranlassen Velos zu gefährlichen Überholmanövern, sei es im Bereich des Mittelstreifens oder im Fussgängerbereich. Sollte an den Fahrbahnhalten festgehalten werden, ist die Vorbeifahrt für Velos explizit vorzusehen. 

Fussgängerquerungen erlaubt – oder verboten? 

Auch Fussgängerinnen und Fussgänger haben nur unbedeutende Verbesserungen zu erwarten. Ein Mittelstreifen soll ihnen das Queren der Fahrbahn an beliebigen Orten ermöglichen. Nur: Die bei Fussgängerstreifen geltende 50-Meter-Regel verbietet genau dies. 

Tempo 30 ist Voraussetzung dafür, dass Fussgängerstreifen entfernt werden können und Querungen überall erlaubt sind. Deshalb soll sich der Gemeinderat beim Kanton dafür einsetzen. Was im Kanton Bern auf Staatsstrassen signalisiert werden kann, muss im Kanton Zürich auch möglich sein. Tempo 30 wäre den innerstädtischen Verhältnissen in Oberwetzikon angemessen. 

An den Workshops zum Räumlichen Entwicklungskonzept wurde von den Planern erläutert, dass aus Erfahrung der städtische Raum automatisch den Bedürfnissen aller entspricht, wenn ideale Verhältnisse für den Langsamverkehr herrschen. Dieses Planungsprinzip wird im vorliegenden Projekt leider nicht berücksichtigt.