Flankierende Massnahmen: Der Einsatz hat sich gelohnt
Heute präsentierte die Stadt Zürich die Jahresbilanz zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Westumfahrung. Mit dem Baubeginn für die flankierenden Massnahmen ab Mai 2009 wurde die Gesamtverkehrsmenge sofort, und wegen der Massnahmen auch dauerhaft, um rund einen Drittel reduziert. Das hat für die betroffenen Wohnquartiere südlich der Bahngleise, also in den Kreisen 3 und 4, zu einer deutlichen Entlastung geführt.
Nach rund einem Jahr Bauzeit, können nun ab dem 2. August 2010 in einer zweiten Phase der Umsetzung ganz konkret Strassen, die bisher immer noch einen starken Durchgangsverkehr erdulden mussten, definitiv in Quartierstrasse ungestaltet werden.
Möglich war diese konsequente Verkehrsberuhigung allerdings nur durch einen Entscheid des Bundesgerichts. Dieses hatte seinerzeit nämlich, angerufen durch den VCS und die Stadt Zürich, den Kanton dazu verpflichtet, auf die Eröffnung des Uetlibergtunnels, flankierende Massnahmen überhaupt erst zuzulassen.
Das Fazit des VCS Zürich: der Einsatz für lebenswerte Wohnquartiere hat sich gelohnt. Heute wird die Bevölkerung dafür belohnt, dass vor mehr als zehn Jahren der VCS, aber auch die städtischen Behörden, konsequent, und auch auf dem Rechtsweg, verkehrsberuhigende Massnahmen eingefordert haben.
Die erfolgreichen und verbindlichen flankierenden Massnahmen zum Uetlibergtunnel haben eine Vorbildwirkung für die zukünftige Planung. Denn heute geht es darum, ebenso konsequent die Verkehrsentlastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nordumfahrung einzufordern. Auch hier muss der Autobahnausbau rund um die Stadt Zürich mit einer Verkehrsentlastung in der Stadt Zürich verknüpft werden. Was beim Bau des Gubristtunnels noch verpasst wurde, muss mit dessen Ausbau endlich festgeschrieben werden. Erst Recht, weil mit der im Bau befindlichen Durchmesserlinie und dem geplanten Rosengartentram attraktive Angebote des öffentlichen Verkehrs noch hinzukommen.
